Haftung des Beförderers für Fluggäste und fürderen Gepäck

Gültig ab 02. 09.2026 

Der vorliegende Hinweis fasst die Haftungsvorschriften zusammen, die fürLuftfahrtunternehmen der Europäischen Union gemäß dem Übereinkommen vonMontreal vom 28. Mai 1999, der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch dieVerordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung sowie den geltendenRechtsvorschriften gelten.Die Haftungsgrenzen werden in Sonderziehungsrechten („SZR“) angegeben,einer vom Internationalen Währungsfonds festgelegten Rechnungseinheit. Dienachstehend angegebenen Beträge können gemäß den geltenden Vorschriftenangepasst werden..