Fluggastrechte
Gültige Fassung vom 02. 09. 2026
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (die „Verordnung“) legt gemeinsameRegeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste beiNichtbeförderung sowie bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen fest.Die in diesem Dokument beschriebenen Rechte gelten für Fluggäste, die diefolgenden Voraussetzungen erfüllen: - Sieverfügen über eine bestätigte Buchung für den Flug, - Sie, - Sieverfügen über alle Reisedokumente, die von den Behörden des Endzielortes und –bei Anschlussflügen – von den Behörden der Transitländer verlangt werden, - Siereisen mit einem Flugticket, das zu einem öffentlich verfügbaren Tarif erworbenwurde, oder mit einem Flugticket, das im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms ausgestelltwurde, - Sie fliegenvon einem Flughafen in der Europäischen Union ab. Achtung: Wenn Sie von einem Flughafen in einemDrittstaat (Nicht-EU-Land) abfliegen, gelten die in diesem Dokumentbeschriebenen Rechte nur, wenn Sie mit einem Beförderer der Europäischen Unionzu einem Flughafen in der Europäischen Union fliegen und wenn keine lokalenVorschriften für den Abflug aus diesem Drittland gelten.
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1. Nichtbeförderung
Im Falle einer Überbuchung eines Fluges werden Fluggäste, die bereit sind,ihre bestätigten Plätze gegen eine Entschädigung in Form einesAusgleichsgutscheins aufzugeben, um ihre Bereitschaft gebeten.
Der Beförderer gewährt diesen Fluggästen zudem angemessene Unterstützung(siehe Abschnitt 6 unten).
Sollte die Anzahl der Freiwilligen zum Aussteigen nicht ausreichen undIhnen gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert werden, werden IhnenUnterstützung und eine Entschädigung gewährt, sofern Sie die oben beschriebenenRegeln für das Erscheinen zum Boarding eingehalten haben.
2. DieseRechte bestehen nicht, wenn die Nichtbeförderung aus Gründen der Gesundheitoder der Sicherheit, aufgrund ungeeigneter oder unzureichender Reisedokumente Verspätung
Bei einer Verspätung von mehr als 2 Stunden gegenüber der ursprünglichgeplanten Abflugzeit erhalten Sie unentgeltlich die nach den geltendenVorschriften vorgesehenen (siehe Abschnitt 6 unten),es sei denn, Sie sind fürdie weitere Verzögerung des Abflugs verantwortlich.
Wenn der Flug um mindestens 5 Stunden verspätet ist und Sie Ihre Reisenicht fortsetzen möchten, haben Sie Anspruch auf Erstattung der nichtzurückgelegten Flugstrecke(n) sowie der bereits zurückgelegten Flugstrecke(n)und werden gegebenenfalls von uns an Ihren im Flugschein angegebenen Abflugortzurückbefördert.
Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden an Ihrem Endziel kann Ihneneine Entschädigung gewährt werden (siehe Absatz 4 unten).
3. Annullierung
Im Falle einer Annullierung Ihres Fluges haben Sie Anspruch auf eineEntschädigung, es sei denn:
- wenndie Annullierung aufgrund außergewöhnlicher, unvermeidbarer Umständebeschlossen wurde und die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffenhat, um die Annullierung zu vermeiden;
- wennSie mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierunginformiert wurden;
- wennSie zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor der geplanten Abfahrt über dieAnnullierung informiert wurden und Ihnen eine Umbuchung angeboten wurde, die esIhnen ermöglicht, spätestens 2 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeitabzureisen und weniger als 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit an IhremEndziel anzukommen;
- wennSie weniger als 7 Tage vor der geplanten Abreise über die Annullierunginformiert wurden und Ihnen eine Umbuchung angeboten wurde, die es Ihnenermöglicht, spätestens 1 Stunde vor der geplanten Abflugzeit abzureisen undweniger als 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit an Ihrem Endzielanzukommen.
Diese Entschädigung kann nicht am Flughafen ausgezahlt werden; Sie müssensich an unseren Kundenservice wenden (siehe Abschnitt 7 unten).
4. Entschädigung
- Bei einem Nicht-EU-Flug über 3.500 km mit einer Verspätung von mehr als 4 Stunden: 600 €*
*Der Betrag Ihrer Entschädigung kann bei Flügen von 3.500 km und mehr um 50% gekürzt werden, wenn Ihr ursprünglicher Flug oder Ihr Ersatzflug weniger als4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit gelandet ist.
Diese Entschädigungsregelung basiert auf der EU-Verordnung 261/2004. WennIhr Flug von einem nicht-europäischen Flughafen startet (Ihr Zielort jedochinnerhalb der Europäischen Union liegt), gelten möglicherweise lokaleVorschriften und andere Entschädigungsregelungen. Für weitere Informationenwenden Sie sich bitte an den Kundenservice.
Die durch die Verordnung gewährten Rechte gelten nicht im Falleaußergewöhnlicher Umstände, die nicht vermieden werden können (insbesondere imFalle politischer Instabilität, von „ “ Wetterbedingungen, die die Durchführungdes betreffenden Fluges unmöglich machen, von Sicherheitsrisiken, vonunvorhergesehenen Störungen, die die Flugsicherheit beeinträchtigen können,sowie bei Streiks, die den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmensbeeinträchtigen), sofern das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass es allezumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Annullierung und die Verspätung desFluges zu vermeiden.
5. Herabstufung
Wenn die Beförderung gegen Ihren Willen in einer niedrigeren Klasse als derauf Ihrem Ticket angegebenen erfolgt, können Sie eine Rückerstattung in Höhevon:
- 75 %des Preises des Flugcoupons ohne MwSt. für alle Flüge über 3.500 km,einschließlich Flüge zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet derMitgliedstaaten und den französischen Übersee-Departements.
6. Unterstützung
Wenn einer der oben genannten Fälle auf Sie zutrifft, haben Sie die Wahlzwischen:
- IhreReise so bald wie möglich unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen, wie vomBeförderer angegeben, bis zum Endziel fortzusetzen oder zu einem späterenZeitpunkt Ihrer Wahl, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen, oder
- dieErstattung der nicht zurückgelegten Strecke(n) und der bereits zurückgelegtenStrecke(n) zu erhalten, falls Sie beschließen, Ihre Reise nicht fortzusetzenund zu Ihrem auf dem Flugticket angegebenen Ausgangspunkt zurückzukehren.
Darüber hinaus erhalten Sie kostenlos:
- eineMahlzeit oder einen Imbiss und/oder ein Getränk, je nach Wartezeit;
- eineUnterkunft (einschließlich Transfer vom/zum Hotel und Flughafen), falls einWarteaufenthalt erforderlich ist;
- aufAntrag die Erstattung von zwei Telefonaten (jeweils begrenzt auf 5 Minuten)oder von 2 Faxen oder 2 E-Mails.
7. Geltendmachung Ihrer Rechte
Um die Ihnen durch die Verordnung gewährten Rechte geltend zu machen,müssen Sie sich zunächst an das ausführende Luftfahrtunternehmen wenden, d. h.an das Unternehmen, das den Flug durchgeführt hat oder hätte durchführensollen.
Wenn Sie sich bezüglich eines Erstattungsantrags, einerEntschädigungsforderung oder einer sonstigen Anfrage an Dreamjet wendenmöchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, dessen KontaktdatenSie im Abschnitt „Kontakt“ finden.
8. ZuständigeVerwaltungsbehörden
Sollte die Streitigkeitweiterhin bestehen, können Sie sich an den Ombudsmann für Tourismus und Reisen wenden,dessen Kontaktdaten und Modalitäten für die Befassung auf dessen Website zufinden sind: www.mtv.travel (MTV Médiation Tourisme Voyage, BP 80303 – 75823Paris Cedex 17).
Sollte die Schlichtung scheitern, können Sie sich an die von dembetreffenden Mitgliedstaat für die Durchsetzung der in der Verordnungfestgelegten Vorschriften benannte Stelle wenden. Die Liste der von deneinzelnen Mitgliedstaaten benannten Stellen finden Sie unter folgender Adresse:National Enforcement Bodies (europa.eu)