Sonderbedingungenfür die Bundesrepublik Deutschland
Gültig ab 04. September 2026
Die vorliegenden Sonderbedingungen für die Bundesrepublik Deutschlandergänzen die Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen, die AllgemeinenBeförderungsbedingungen und die T arifbedingungen von DreamJet, wenn dasFlugticket in Deutschland gebucht wurde oder deutsches Recht auf den Vertraganwendbar ist.Im Falle von Widersprüchen haben die vorliegenden Sonderbedingungen für dieBundesrepublik Deutschland für die darin geregelten Sachverhalte Vorrang.
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1. KeinWiderrufsrecht
Für dieBeförderung von Fluggästen zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht gemäß § 312 Abs.2 Nr. 14 BGB kein Widerrufsrecht.
2. Haftung
Die Haftung vonDreamJet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit istunbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DreamJet nur bei Verletzungeiner wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf denvertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sindsolche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsüberhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartnerregelmäßig vertrauen darf.
Die vorstehendenHaftungsregelungen gelten nicht, soweit die Haftung von DreamJet abschließenddurch zwingende gesetzliche Vorschriften oder anwendbare internationaleÜbereinkommen geregelt wird. Etwaige dort vorgesehene Haftungsregelungen undHaftungsbeschränkungen bleiben unberührt.
2. Nutzungsbedingungen für Flugtickets undFlugcoupons
Die in Ziffer 3.3 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen vorgesehenenNutzungsbedingungen für Flugtickets gelten wie folgt:
Nur Fluggäste,die ein elektronisches Flugticket oder einen gültigen Beförderungsausweisvorlegen, sind berechtigt, auf einem Flug befördert zu werden. Der Fluggastkann jedoch zur Beförderung zugelassen werden, wenn er ein Flugticket vorlegt,das alle folgenden Elemente enthält:
- denFlugcoupon für diesen Flug,
- alle anderen ungenutztenFlugcoupons sowie
- den Fluggastcoupon.
Dem Inhaber einesbeschädigten, zerrissenen, verunstalteten, geänderten oder verfälschten Flugticketskann die Beförderung verweigert werden, wenn diese Veränderung die Überprüfungseines Beförderungsanspruchs unmöglich macht und dem Fluggast oder einemDritten zuzurechnen ist.
Das Flugticketgilt ausschließlich für die darauf angegebene Beförderung vom Abflugort überalle vereinbarten Zwischenlandungen bis zum Endziel. Sofern sich aus den fürden gebuchten Tarif geltenden Bedingungen oder aus zwingenden gesetzlichenVorschriften nichts anderes ergibt, sind die im Flugschein ausgewiesenenFlugcoupons grundsätzlich in der dort angegebenen Reihenfolge zu nutzen. DieNichtnutzung eines einzelnen Flugcoupons führt jedoch nicht automatisch zumVerlust weiterer Beförderungsansprüche. Dies gilt insbesondere, wenn derFluggast bei Vertragsschluss beabsichtigte, die gesamte Beförderungsleistung inAnspruch zu nehmen, und die Nichtnutzung einer Teilstrecke auf nachträglicheingetretenen Umständen beruht. Zulässige tarifliche Folgen nach denBedingungen des gebuchten Tarifs bleiben im Einzelfall vorbehalten.
Der Beförderer akzeptiertjeden Flugcoupon des Flugtickets für die Beförderung in der Klasse, zu demDatum und auf dem Flug, für die der Fluggast eine Buchung besitzt, es sei denn,der Fluggast erfüllt nicht die in den Allgemeinen Beförderungsbedingungenvorgesehenen Bedingungen für den Check-in und das Einsteigen oder derBeförderer muss ihn aufgrund einer Überbuchung, einer Änderung derFlugzeugkonfiguration, einer betrieblichen Einschränkung oder eines sonstigenUmstands, der eine Verweigerung des Einsteigens gemäß den geltendenVorschriften und diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen erforderlich macht.
Erscheint derFluggast nicht rechtzeitig zum Check-in oder Boarding und wurde die Buchungnicht zuvor geändert oder storniert, gelten für den nicht angetretenen Flugweiterhin die Bedingungen des gebuchten Tarifs.
Die Nichtnutzungdieses Fluges führt nicht automatisch zum Verfall weiterer Flugcoupons,insbesondere wenn der Fluggast bei Vertragsschluss beabsichtigte, die gesamteBeförderungsleistung in Anspruch zu nehmen, und die Nichtnutzung aufnachträglich eingetretenen Umständen beruht.
Der Fluggastsollte das Luftfahrtunternehmen so früh wie möglich über nachträgliche Umständeinformieren, die ihn an der Nutzung des betreffenden Flugcoupons gehinderthaben. Zulässige tarifliche Folgen nach den Bedingungen des gebuchten Tarifsbleiben im Einzelfall vorbehalten.
GesetzlicheRechte des Fluggasts bleiben unberührt.
3. Rückerstattung
Von den Rückerstattungsregelungen in Ziffer 12 der Allgemeinen Beförderungsbedingungenund unabhängig von der Tarifklasse sind bei Nichtantritt eines Fluges dieersparten Flugnebenkosten zu erstatten, soweit sie aufgrund des Nichtantrittsnicht anfallen, unabhängig davon, ob sie in die Flugpreiskalkulationeingeflossen sind oder aus welchem Grund der Flug nicht angetreten wurde.
4. Verbraucherschlichtung
Bei Beschwerdenüber eine von DreamJet erbrachte Leistung wird der Fluggast gebeten, sichzunächst an den Kundenservice von DreamJet zu wenden.
Nach Ausschöpfungder internen Beschwerdemöglichkeiten oder wenn DreamJet innerhalb von sechzig(60) Tagen nicht antwortet, kann sich ein Verbraucher mit gewöhnlichemAufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland innerhalb eines (1) Jahres ab demDatum seiner schriftlichen Beschwerde an DreamJet kostenlos an die zuständigeVerbraucherschlichtungsstelle wenden, nämlich an die Schlichtungsstelle Reise& Verkehr e.V. DreamJet nimmt anStreitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.teil.
DieSchlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. kann wie folgt angerufen werden:
- durch Ausfüllen des dafür vorgesehenen Formulars auf der Website derSchlichtungsstelle: https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/ ;
- oder per Post an:
SchlichtungsstelleReise & Verkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Deutschland
Sollte dieSchlichtung scheitern, kann sich der Fluggast an die Stelle wenden, die von dembetreffenden Mitgliedstaat für die Durchsetzung der in der Verordnungfestgelegten Vorschriften benannt wurde. Die Liste der von den einzelnenMitgliedstaaten benannten Stellen finden Sie unter folgender Adresse: National EnforcementBodies (europa.eu)
Der gesetzlicheVerbrauchergerichtsstand sowie die Möglichkeit für den Verbraucher, denRechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.